Bericht Kirchliches Arbeitsrecht oder Ein Arbeitsrecht für Alle

Am 29.8. 19:00 diskutierten auf Einladung des Säkularen NetzWerks NRW Maria Tschaut (verdi.NRW), Ingrid Matthäus-Maier (GerDiA) und Ralph Welter (KAB) über die Zukunft des kirchlichen Arbeitsrechtes.

Die drei Diskutant*innen berichteten über das Verhältnis ihrer Organisationen zum sogenannten Dritten Weg. Maria Tschaut wies darauf hin, dass die Herausnahme aus dem Allgemeinen Arbeitsrecht nicht nur veraltet sei, sondern mittlerweile 1,3 Millionen Menschen unter diesem Recht arbeiten würden, obwohl es keinen feststellbaren Unterschied zu nichtkirchlichen Unternehmen gäbe. Verdi fordere daher ein Ende des Kirchlichen Arbeitsrechtes und insbesondere Streikrechtes sowie Betriebsräte auch in diesen Unternehmen.

Ingrid Matthäus-Maier verwies auf die Tätigkeit von GerDiA in den vergangenen Jahren und den auch juristischen Kampf gegen dieses Sonderrecht. Die Uminterpretation des Selbstverwaltungsrechtes zu einem Selbstbestimmungsrecht habe den Kirchen eine Kompetenzkompetenz geben, selbst zu entscheiden, wie weit ihr Recht gehe, eigene Gesetze zu erlassen. Desweiteren verwies sie auf Wurzeln vieler heutiger religiöser Privilegien wie dem bestehenden Modus des Kirchensteuereinzugs als Preis für die Auflösung des Zentrums 1933.
Eine Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts sei nur durch Handeln von Politik, Gerichten und Progressiven innerhalb der Kirche möglich.

Ralph Welter berichtete, dass die KAB in Aachen schon lange einen Betriebsrat gegründet habe und dem Dritten Eeg kritisch gegenüberstehe, jedoch einige bessere Absicherungen im AVR gegenüber dem TVÖD sehe.

Absoluter Konsens bestand zwischen allen Diskutant*innen und auch allen Teilnehmer*innen im Raum über das individuelle Arbeitsrecht. Hier würden die Einschränkungen auch gesellschaftlich schon lange nicht mehr akzeptiert.

Ralph Welter forderte jedoch, nicht leichtfertig Errungenschaften, die im Dritten Weg erfolgt seien, in Frage zu stellen. Maria Tschaut erwiderte, vorhandene Errungenschaften hätten jeweils mit den agierenden Personen zu tun und seien nicht dem Dritten Weg zuzurechnen.
Weiterhin wurde diskutiert, wie weit die gewünschten Effekte Teile beispielsweise eines anderen Mitarbeiterbegriffs und eines kooperativen Führungsstils seien.

Die Diskutant*innen verabredeten, eine gemeinsame Erklärung aller drei Verbände anzugehen.